Weigerung Ungarns, Polens und Tschechiens zur Umverteilung war von Dublin-Regeln gedeckt

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Zum EuGH-Urteil gegen osteuropäische Staaten, die sich der Zwangsumverteilung von Asylanten innerhalb der EU verweigern, erklärt der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Gottfried Curio:

„Rechtsprechung ist immer auch Interpretation des Rechts – diese Interpretation kann mehr oder weniger ideologisch geleitet sein. Dies zeigt sich beim jetzigen EuGH-Urteil bereits bei der Begriffsverwendung:  mitnichten handelt es sich bei den Asylbewerbern um Flüchtlinge – Flüchtling ist man, solange man aus einem Gebiet flieht, und schon dann nicht mehr, sobald ein benachbartes Gebiet erreicht ist, in dem man sich in Sicherheit befindet. Wird die Migration trotzdem fortgesetzt, so handelt es sich nicht mehr um eine erzwungene Flucht, sondern um eine freiwillige Reise.

Die Weigerung Ungarns, Polens und Tschechiens, Migranten per Umverteilungsschlüssel aus Griechenland und Italien zu übernehmen, war gedeckt von den klar umrissenen Dublin-Regeln, wonach das Erstzutrittsland in die EU bei einem Asylverfahren zuständig ist. Die Ablehnung der Umverteilung geschah zudem im Interesse und mit dem Willen der jeweiligen Bevölkerung.

Die rechtliche Bevormundung von Staaten durch eine EU, die vielleicht als Wirtschaftsgemeinschaft brauchbar ist, ist abzulehnen. Nicht einer EU, die Staaten etwas vorschreiben will, sondern dem Volk eines Landes sind Politiker eidlich verpflichtet. Die Souveränität muß beim Volke liegen und darf nicht von übergeordneten, bürokratischen und intransparenten Strukturen wie der EU unterminiert werden.

Die Demokratie nimmt Schaden, wenn nicht mehr der Willen des Volkes, sondern der ideologische Standpunkt von Institutionen zum Maßstab des Handelns genommen wird. Die EU sollte – ihrem Gründungsgedanken gemäß – für die europäischen Völker da sein und nicht etwa umgekehrt.“

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