Gutachten: Angriff auf iranischen General Soleimani völkerrechtswidrig

Bild: Iraqi Prime Minister Press Office

Einschätzung aus dem Bundestag bringt Regierung in Erklärungsnot. Linken-Abgeordnete spricht von "falscher Bündnissolidarität mit Trump"

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Juristen des Deutschen Bundestages halten die Ermordung des iranischen Generals Kassem Soleimani durch eine US-Drohne für völkerrechtswidrig. Das Vorgehen der USA sei als "Verstoß gegen das Recht auf Leben" im Sinne von Artikel 6 des UN-Zivilpakts zu bewerten, heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das aus der Linksfraktion in Auftrag gegeben wurde. Das 26-seitige Papier äußert auch Zweifel an der Begründung durch die US-Regierung unter Donald Trump. Auch nach mehreren Stellungnahmen von Vertretern der US-Regierung sei "nicht deutlich erkennbar, warum die Tötung Soleimanis im Irak unbedingt notwendig gewesen sein soll, um eine akute Gefahr für das Leben von US-Amerikanern ultima ratio abzuwehren".

In der juristischen Analyse, die von der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Heike Hänsel veröffentlicht wurde, schließen die Autoren auch die Möglichkeit aus, dass die USA sich auf das Recht auf Selbstverteidigung berufen können. Dafür fehlten Nachweise, wonach ein Angriff durch Iran "unmittelbar bevorstand". Auch müssten die USA nachweisen, keine anderen Möglichkeiten zur Abwendung einer solchen eventuellen Attacke gehabt zu haben.

Allerdings halten die Autoren auch den die Vergeltungsangriffe des Iran auf Militärstützpunkte mit US-Soldaten für "nicht vom Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UN-Charta gedeckt". Schließlich sei die US-Operation gegen Soleimani zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen gewesen und es habe keine Hinweise auf eine andauernde oder neue Bedrohung durch die USA gegeben.

"Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist eine Ohrfeige für die Bundesregierung, die sich bis heute feige davor drückt, den Mordbefehl von US-Präsident Donald Trump ebenso zu verurteilen wie die iranischen Gegenangriffe auf US-Militäreinrichtungen im Irak", sagte Hänsel gegenüber Telepolis. Die Bundesregierung gebe Trump "aus falscher Bündnissolidarität (...) Rückendeckung dabei, das Völkerrecht mit Füßen zu treten". Dadurch mache sie sich "vollkommen unglaubwürdig als Vermittler zur Deeskalation des Konflikts im Nahen Osten".

Die US-Armee hatte den iranischen General am 3. Januar nahe des Flughafens der irakischen Hauptstadt Bagdad durch einen Drohnenangriff getötet. Dabei starben auch ein irakischer General, die Fahrer der Kolonne und mehrere Begleiter. Wenige Tage später reagierte der Iran mit dem Beschuss von Militärbasen im Irak, die von der US-Armee genutzt werden.

Nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes stellt die Tötung Soleimanis eine Verletzung des Gewaltverbots (Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta) gegenüber dem Iran und auch des Irak dar. Die temporäre "Vorverlagerung" der Verteidigung berge zudem eine erhebliche Missbrauchsgefahr: "Sie ist daher international auf massiven Widerstand gestoßen und hat sich bis heute völkerrechtlich auch nicht durchsetzen können. Verteidigung dient der unmittelbaren Gefahrenabwehr, nicht dagegen der Vorbeugung."

Zudem ergeben sich aus dem menschenrechtlich verbürgten Recht auf Leben im Falle einer Tötung durch staatliche Sicherheitskräfte nachträgliche Untersuchungs- und Aufklärungspflichten des verantwortlichen Staates. "Insoweit mutet es seltsam an, dass die USA der Weltöffentlichkeit auch eine Woche nach dem Militärschlag keine Hinweise dazu präsentieren konnten, welche Anschläge Soleimani konkret geplant hatte, wie weit es um deren Realisierung stand und worin der Sicherheitsgewinn der USA nach der Tötung des Generals genau bestand", heißt es von den Bundestagswissenschaftlern.