Mit Renitenz zum Erfolg: Syrische Illegalen-Familie wird handgreiflich und wird nicht abgeschoben

12. September 2019

Gütersloh. Nach der gescheiterten Abschiebung einer syrischen Familie im westfälischen Halle befindet sich diese weiterhin in Deutschland. „Die Familie ist noch im Bundesgebiet“, erklärte ein Sprecher des Kreises Gütersloh am Dienstag auf Medien-Nachfrage. Eine Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Verlängerung einer sogenannten Überstellfrist stehe noch aus.

Die Flüchtlingsbehörde muß sich spätestens bis zum 14. September entscheiden. Dann endet die Frist für eine Abschiebung nach Spanien, wo die Syrer das erste Mal Asyl in der EU beantragt hatten. Gemäß Dublin-Abkommen muß das Land den Antrag eines Asylbewerbers bearbeiten, indem der Betroffene das erste Mal das Gebiet eines EU-Staates betreten hat. Andere Mitgliedstaaten müssen die Einwanderer binnen sechs Monaten dorthin abschieben oder den Asylantrag in ihrem Land bearbeiten.

Die syrische Familie sollte eigentlich längst nach Spanien geflogen werden. Doch die Abschiebung scheiterte am Widerstand der Asylsuchenden. Zunächst wehrte sich der Mann so heftig, daß ihm Handfesseln angelegt werden mußten, teilte der Kreis mit. Anschließend behauptete die Frau, sie müsse noch Säuglingsnahrung holen, zog stattdessen aber ein Messer aus einer Schublade.

Damit schnitt sie sich selbst in die Hand und den Bauch. Beim Versuch, ihr die Waffe zu entreißen, verletzte sich ein Kreismitarbeiter. Die Frau wurde in eine psychiatrische Klinik gebracht. Die Ausländerbehörde hatte der Familie zuvor in einem Gespräch nahegelegt, freiwillig auszureisen. Doch sie habe deutlich gemacht, nicht nach Spanien zurückkehren zu wollen. (rk)

2 Kommentare

  1. Bernd Sydow sagt:

    So wird das nix! Zunächst stellt sich die grundsätzliche Frage, ob der deutsche Staat überhaupt noch willens und in der Lage ist, bestimmte geltende Gesetze und Gerichtsurteile durchzusetzen, wenn nötig auch mit Gewalt. In Deutschland gibt es unzählige ausreisepflichtige Asylbewerber, die sich beharrlich weigern, freiwillig auszureisen.

    Das Signal, das von diesem Vorfall mit der syrischen Familie ausgeht, ist absolut negativ! Man kann hierzulande offenbar der Abschiebung in das Erstantragsland – hier Spanien – entgehen, wenn man einen entsprechend großen Krawall veranstaltet. Und wieso wurde diese Frau in eine psychiatrische Klinik verbracht? Es hätte doch ausgereicht, ihre Wunden zu versorgen und sie zusammen mit ihrem zuvor tobenden, nun handgefesselten Mann per Luftfracht nach Spanien zu befördern – oder hätte das etwa gegen die „Achtung der Menschenwürde“ (Art. 1(1) Grundgesetz) verstoßen?

  2. heinz sagt:

    nein nie, nur diejenigen die sich darüber aufregen werden direkt auf anordnung vom staatsanwlat bestraft.
    dumm dümmer dummland.

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