„In meiner Kultur darf man töten“: Messer-Opfer geschockt von Täter-Geständnis

Vivien K. (24) ist Nebenklägerin im Prozess. Vom Brustbein bis zum Unterbauch erinnert eine 40 Zentimeter lange Narbe an die Tat

Vivien K. (24) ist Nebenklägerin im Prozess. Vom Brustbein bis zum Unterbauch erinnert eine 40 Zentimeter lange Narbe an die Tat

Foto: Frank Tunnat
Von: Von MIRKO VOLTMER

Burgwedel/Hannover – Sie kann es immer noch nicht begreifen.

Ein halbes Jahr nach der furchtbaren Messer-Attacke begegnet Vivien K. (24) dem Jugendlichen, der sie aus nichtigem Anlass fast umgebracht hätte! Großeltern, Freund Domenic (25) und Anwalt Dimitrios Kotios begleiten die Verkäuferin ins Landgericht. Vivien ist angespannt, nervös, aber entschlossen: „Ich will ihm in die Augen sehen.“

Syrer Abdullah A. (17), seit 2013 in Deutschland, gab zu, Ehrverletzungen mit dem Messer zu regeln

Syrer Abdullah A. (17), seit 2013 in Deutschland, gab zu, Ehrverletzungen mit dem Messer zu regeln

Foto: Kai Zaengel

Beim Prozess gegen den minderjährigen Messerstecher Abdullah A. (17) gestern in Hannover ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Dem Syrer wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Ende März hatte er auf die 24-Jährige eingestochen. Die 10-Zentimeter-Klinge brach ihre Rippen, verletzte Leber, Magen, Niere, Darm. Vivien lag im Koma, Milz und Teile der Bauchspeicheldrüse wurden entfernt.

Auslöser der Attacke: ein Streit mit dem Bruder (14) und Cousin des Angeklagten im Supermarkt. Der 17-Jährige kam dazu. Das Trio prügelte auf der Straße erst auf Domenic ein. Als Vivien dazwischen ging, wurde sie niedergestochen. Abdullah A., der sich selbst als „Musterflüchtling“ bezeichnet, hält nach BILD-Informationen an der schriftlichen Erklärung fest, die sein Anwalt vor dem Prozess abgegeben hatte.

Teaser-Bild

Foto: Frank Tunnat

Auszug: „Der Beschuldigte kennt es aus seiner Kultur so, dass Konflikte mit dem Messer ausgetragen werden. Er beschreibt die regionalen Bräuche wie folgt: Wird man beleidigt, darf man zustechen. In schweren Fällen darf man die Person töten.“ Und: „Er führt aus, dass sein Verhalten nach den religiösen Anforderungen nicht zu beanstanden war und begreift nicht, weshalb er in Haft sitzen muss.“

Tapfer hielt Vivien im Zeugenstand durch, machte ihre Aussage. Zum Urteil (voraussichtlich 11. September) kommt sie wieder.

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