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Nach verweigertem Moscheebesuch Eltern müssen 50 Euro Bußgeld zahlen

Sie wollten nicht, dass ihr Sohn mit seiner Klasse eine Moschee besucht: Nun müssen die Eltern des Schülers ein Bußgeld zahlen - wegen Schulschwänzerei.
Moschee im schleswig-holsteinischen Büdelsdorf bei Rendsburg

Moschee im schleswig-holsteinischen Büdelsdorf bei Rendsburg

Foto: Carsten Rehder/ picture-alliance/ dpa

Im Erdkundeunterricht sollte ein 13 Jahre alter Schüler aus Schleswig-Holstein eine Moschee besuchen. Sie liegt nur einen Steinwurf von seiner Schule entfernt, dem Kronwerk-Gymnasium in Rendsburg.

Die Eltern empfanden das als Indoktrination ihres Kindes. Es handele sich um Religionsunterricht, und da die Familie konfessionslos sei, müsse ihr Sohn nicht daran teilnehmen. Die Schule betrachtete das dagegen als Schulschwänzerei und als Verstoß gegen die Schulpflicht. Der Fall, der nun schon zwei Jahre zurückliegt, landete vor Gericht.

Nun hat das Amtsgericht Meldorf entschieden: Die Eltern müssen 50 Euro Bußgeld zahlen, weil sie ihrem Sohn den Moscheebesuch im Schulunterricht verboten haben. Nach einigem Hin und Her, bei dem es um juristische Zuständigkeiten ging, entschied nun also das Amtsgericht: Der kurze Besuch sei nicht als Religionsunterricht zu werten, dafür reichten die "religiösen Bezüge" nicht aus. Es habe keine Indoktrination und keine Werbung für den Islam gegeben. Zuerst hatten die "Kieler Nachrichten" über den Fall berichtet .

Die Richterin berief sich demnach bei ihrer Entscheidung am Mittwoch auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Der Anwalt der Eltern, der Düsseldorfer Familienrechtler Alexander Heumann, will nun prüfen, ob er gegen die Entscheidung eine Beschwerde einlegt. Er ist Mitglied des Vereins "Bürgerbewegung Pax Europa", der vor einer "Islamisierung" der Gesellschaft warnt. Er sieht die Rendsburger Moschee als einen "architektonischen Schandfleck" an und vertritt die Meinung der Eltern, "dass man niemanden gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaus zwingen kann."

Außerdem fürchteten die Eltern um "Leib und Leben" ihres Sohns. Sie hätten so viele Berichte über islamistisch motivierte Gewalt gehört, da wollten sie ihr Kind nicht "zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten".

mamk/lov/dpa